Seit 1848 regierte Großherzog Ludwig III. von Hessen

Seit 1848 regierte Großherzog Ludwig III. von Hessen


Eine Zeit des Auf- und Umbruchs

Ab 1. Januar 1875 galt die neue Reichswährung in Mark und Pfennig. Mit der Vereinheitlichung des Geld- und Währungswesens wurde zugleich der Wechsel von der Silber- zur Goldwährung vollzogen.

Schon mit dieser Neuordnung wird der Wandel deutlich, der sich in der kurzen Zeit seit Bestehen des Rüsselsheimer Spar- und Vorschußvereins in Deutschland vollzogen hat, nach außen wie nach innen. Nach außen mit zwei Kriegen, der Auflösung des Deutschen Bundes und der Neugründung des Reiches als Bundesstaat. Es war die Zeit des großen Auf- und Umbruchs. Der Ruf nach einem Genossenschaftsgesetz, wie es Preußen schon geschaffen hatte, wurde laut und auch von der Darmstädter Handelskammer angemahnt, nicht ohne zugleich „auf die erfreuliche Entwicklung des auf Selbsthilfe beruhenden Genossenschaftswesens und hier der Vorschußvereine“ hinzuweisen. Weiter hieß es im Kammerbericht: „Die hohe Bedeutung, welche diese Vereine für unsere sozialen Zustände haben, wird wohl allseitig anerkannt, und es erscheint daher dringend geboten, die Schwierigkeiten, welche sich ihrer Entwicklung und Ausdehnung dadurch entgegenstellen, daß ihnen noch keine Korporationsrechte verliehen sind, zu beseitigen.

Auch unsere Ständekammer hat sich für eine baldige gesetzliche Regelung der privatrechtlichen Stellung der Genossenschaften ausgesprochen, so daß nunmehr wohl eine befriedigende Lösung dieser Lebensfrage unseres Genossenschaftswesens erfolgen wird.“

Per Gesetz vom 27. August 1869 wurde schließlich das preußische Genossenschaftsgesetz auch auf die südliche Provinz des Großherzogtums ausgedehnt. Und schon wenig später kam es zur Gründung des Unterverbandes der Starkenburger Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften, an der beteiligt waren die Vorschußvereine von Rüsselsheim, Kelsterbach, Mörfelden, Darmstadt, Eberstadt, Bensheim, Pfungstadt und Neustadt i.O. sowie der Konsumverein und die Arbeiter-Baugenossenschaft von Darmstadt. Bei dieser Gründungsversammlung am 29. August 1869 war auch der Genossenschaftsanwalt Hermann Schulze-Delitzsch anwesend. Es war ihm sicher eine große Genugtuung gewesen, seine erste Saat aufgehen zu sehen.